Umzug nach Ungarn: Was Sie wissen müssen

Imre Németh,  Montag, 31. Juli 2023

Roter und 
silberner Zug 

Ein Umzug nach Ungarn scheint auf den ersten Blick möglicherweise eine gewaltige Aufgabe zu sein, ist aber einfacher, als man vielleicht denkt. Als Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raums hat Ungarn zahlreiche Vorteile zu bieten, darunter die Abwesenheit von Zollkontrollen und einfache Grenzübertritte.

Registrierung in Ungarn

Wenn Sie planen, sich länger als drei Monate in Ungarn aufzuhalten, besteht eine generelle Pflicht zur Registrierung. Diese Registrierung muss spätestens am 93. Tag nach der Einreise für einen dauerhaften Aufenthalt persönlich bei der Nationalen Generaldirektion der Fremdenpolizei oder der für Ihren zukünftigen Wohnsitz zuständigen Außenstelle erfolgen.

Für die Registrierung benötigen Sie üblicherweise folgende Unterlagen:
  • Ein Arbeitsvertrag oder eine Erklärung eines Arbeitgebers
  • Für Einzelunternehmer: Ein gültiger Gewerbeschein oder eine Registrierungsnummer
  • Für Arbeitssuchende: Dokumente, die dies belegen, wobei der Beginn der Erwerbstätigkeit wahrscheinlich sein muss
  • Ein Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für Ihre Immobilie
  • Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel
  • Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung oder der finanziellen Deckung dieser Leistungen

Sobald alle Bedingungen erfüllt sind, erteilt die Nationale Generaldirektion der Fremdenpolizei umgehend eine Registrierungsbestätigung für EWR- Staatsangehörige. Ein Visumsantrag für eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht notwendig.

Ihr Auto in Ungarn

Ein wichtiger Aspekt, den Sie beachten sollten, ist Ihr Auto. In Ungarn gibt es eine Abgabe für alle, die ein Auto zum ersten Mal in Ungarn anmelden. Elektrofahrzeuge sind von dieser Erstzulassungssteuer befreit. Daher lohnt es sich oft finanziell nicht, ein Auto nach Ungarn zu importieren. Es könnte sinnvoller sein, ein neues Auto in Ungarn zu kaufen oder ein bereits zugelassenes Auto zu erwerben.

Aufenthalt von Rentnern und Pensionären in Ungarn

Der dauerhafte Aufenthalt von Rentnern und Pensionären aus Deutschland in Ungarn ist relativ einfach. Es reicht aus, sich einmal als EU-Bürger in Ungarn registrieren zu lassen, um einen unbefristet gültigen Registrierungsausweis zu erhalten. Der Staat möchte bei der Registrierung lediglich wissen:
  • Wo Sie wohnen
  • Ob Sie sich den Lebensunterhalt in Ungarn leisten können (ein Bankguthaben von ca. EUR 2.000 – EUR 2.200 reicht in der Regel aus)
  • Ob Sie krankenversichert sind (ob in Deutschland oder in Ungarn spielt hierbei keine Rolle)
  • Ob Sie an meldepflichtigen Krankheiten leiden

In Ungarn ist jeder Arbeitnehmer und jeder Selbstständige in der Gesundheitsversicherung pflichtversichert. Der Arbeitnehmeranteil beträgt offiziell 7% des Einkommens. Auch deutsche Rentner, die nur eine Stunde im Monat arbeiten, sind in Ungarn pflichtversichert.

Gesundheitsversicherung für Rentner

Es ist wichtig zu beachten, dass Rentner in Ungarn keine freiwillige Versicherung mehr abschließen können. Der Staat geht davon aus, dass jeder Rentner beitragsfrei gesetzlich versichert ist. Dies trifft zwar für Ungarn zu, aber nicht für Deutschland, da Deutschland nicht einmal die geltende EU-Vereinbarung erfüllt, dass alle Rentner mit Wohnsitz im Ausland in Deutschland versichert werden.

Anmeldung bei der Gemeinde

Nach Erhalt des Registrierungsausweises werden Sie – wie auch in Deutschland – beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde angemeldet. Mit Erhalt der Wohnsitzkarte sind Sie ganz offiziell Einwohner Ungarns.

Dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Ungarn

Sobald Sie 5 Jahre ohne Unterbrechung in Ungarn gelebt haben, haben Sie Anspruch auf ein ständiges Aufenthaltsrecht.

Der Umzug nach Ungarn kann eine aufregende und bereichernde Erfahrung sein. Wenn Sie die oben genannten Punkte berücksichtigen, werden Sie bestens vorbereitet sein, um diesen Schritt zu machen. Viel Glück bei Ihrem Umzug und Ihrem neuen Leben in Ungarn!  


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Hungarian countryside Lassen Sie mich ein häufiges Missverständnis ausräumen: Wenn Sie mit einer Erbschaft zu tun haben, die einen Anspruch auf ungarisches Eigentum beinhaltet, ist es grundsätzlich immer notwendig, daß ein Notar in Ungarn den ungarischen Teil des Nachlasses behandelt. 
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